Therape- und Beratungskosten

Sprachtherapie ist eine verordnungsfähige Heilmaßnahme. In den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Selbstzahler können ebenfalls eine individuell abgestimmte Therapie in Anspruch nehmen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Therapie- und Beratungskosten

Die Praxis ist im Bereich Logopädie für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen zugelassen.

Die Logopädie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlungskosten trägt Ihre Krankenkasse (bei Kindern 100%, bei Erwachsenen 90%), sofern die Therapie ärztlich verordnet wurde. Die Verordnung kann von Ihrem Haus- oder Kinderarzt wie auch von Fachärzten (HNO-Ärzten, Neurologen, etc.) ausgestellt werden.

Die Kosten der Erziehungsberatung erfahren Sie auf Anfrage.

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