Therapie- und Beratungskosten

Sprachtherapie ist eine verordnungsfähige Heilmaßnahme. In den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Selbstzahler können ebenfalls eine individuell abgestimmte Therapie in Anspruch nehmen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Therapie auf ärztliche Verordnung

Die Praxis ist im Bereich Logopädie für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen zugelassen.

Sprachtherapeutische Behandlungen können auf ärzliche Verordnung erfolgen.

Wenn Sie ein Rezept (Heilmittelverordnung) von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten haben, können die Kosten von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden.

Die Verordnung umfasst üblicherweise 30-45-60 Minuten pro Sitzung und orientiert sich an den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Patienten.

Selbstzahler-Angebote / Private Leistungen

Neben sprachtherapeutischen Behandlungen auf ärztliche Verordnung biete ich auch Leistungen an, die Sie privat in Anspruch nehmen können. Diese richten sich an Kinder, Jugendliche und Eltern, die sich eine gezielte Unterstützung bei schulischen, sprachlichen oder entwicklungsbezogenen Themen wünschen – auch ohne ärztliche Verordnung.

Zu meinen Selbstzahler-Angeboten gehören:
• Diagnostik & Therapie bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
• Intelligenzdiagnostik
• Exklusive Elternberatungsgespräche

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